Nordrhein-Westfalen ist aktueller Spitzenreiter im Bau von Windenergieanlagen. Nach vorläufigen aktuellen Zahlen der Fachagentur Windenergie wurden in keinem anderen Bundesland im Jahr 2020 an Land so viele Windenergieanlagen erreichtet wie in NRW. Bei dem Bau dieser Anlagen wird es künftig in einigen Bereichen eine neue Beschränkung geben.

Windenergieanlagen sollen künftig einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebäuden in bestimmten Gebieten einhalten – so sieht es der Entwurf zur Gesetzesänderung in NRW vor, welcher am 20. April 2021 vom Landeskabinett beschlossen wurde.

Mit dem Gesetz wird eine Entprivilegierung für Windenergieanlagen im unbeplanten Außenbereich, welche den Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebäuden in bestimmten Gebieten nicht einhalten, ermöglicht.

Dieser Abstand von 1.000 Metern gilt ebenfalls für das Repowering und muss somit auch beim Austausch der Anlangen in Zukunft beachtet werden.

„Durch die Setzung einer Abstandsregel erhalten die Kommunen wieder mehr Planungssicherheit. Die Gesetzesänderung verhindert, dass gegen den Wunsch der Kommune Windkrafträder näher als 1.000 Meter an Wohngebiete heran gebaut werden können. Gleichzeitig gibt es den Kommunen weiterhin die Möglichkeit, einen geringeren Abstand zu wählen, wenn keine weiteren Faktoren – wie zum Beispiel Lärm- und Lichtbelästigung – dagegen sprechen. Die Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt, um mehr Akzeptanz für Windenergie zu gewinnen.“, betont der CDU-Landtagsabgeordnete Matthias Goeken.

 

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