Die Straßenausbaubeiträge waren in den letzten Monaten ein wichtiges Thema innerhalb der Bevölkerung und der Politik. Vielerorts waren die Beiträge, die die Bürgerinnen und Bürger tragen mussten, sehr hoch. Hierfür wurde lange Zeit eine Lösung gesucht.

Die NRW-Koalition hat sich entschieden, durch eine Förderung des Landes gleichzeitig die Beitragszahler zu entlasten und die Mindereinnahmen für die Kommunen durch diese Entlastungen zu kompensieren.

Hierzu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Matthias Goeken:

„Ich bin froh, dass endlich eine Lösung gefunden wurde, welche zum einen die Bürgerinnen und Bürger entlastet, zum anderen die Kommunen aber nicht stärker belastet. In der letzten Zeit wurde ich häufig von Menschen aus unserem Kreis angesprochen und darum gebeten, mich für eine bessere Lösung einzusetzen. Dies habe ich gerne getan und hoffe, dass wir mit dieser Lösung für mehr Zufriedenheit sorgen können. Das Land wird jedes Jahr 65 Millionen Euro für die Unterstützung der Kommunen im Bereich des Straßenausbaus einplanen. Durch diesen Entschluss bekommen die Anlieger und die Kommunen wieder mehr Planungssicherheit. Wir als CDU-Fraktion sind sicher, dass so wieder ein Gleichgewicht zwischen Straßenausbaubeiträgen und erbrachter Leistung hergestellt wird.“

Hintergrund:

Beantragt eine Kommune jedoch für ausfallende Anliegerbeiträge Fördermittel, ist sie gehalten, nicht mehr die bisher angewendete Mustersatzung für die Berechnung der Anlieger heranzuziehen, sondern eine neue Staffelung der Anliegerbeiträge, die auch der unterschiedlichen Bemessung im Land wirksam entgegen wirkt:

Diese neue Staffelung der Anliegerbeiträge unterscheidet bei Anlieger- und Haupterschließungsstraßen nicht mehr nach Maßnahmen für den fließenden oder den ruhenden Verkehr. Sie richtet sich ausschließlich nach den Kosten der Gesamtmaßnahme:
Anliegerstraßen: 40%,
Haupterschließungsstraße: 30%
Hauptverkehrsstraße: Fahrbahn und Radwege: 10%, Parkstreifen und Gehweg: 40%
Hauptgeschäftsstraße: Fahrbahn und Radwege: 35%, Parkstreifen und Gehweg: 40%.

Zusammen mit einer wesentlich vereinfachten Berechnung würde diese drastische Verringerung der bisherigen Höchstsätze zu einer erheblichen finanziellen Entlastung der Anlieger führen!

Insbesondere in finanzschwachen Kommunen, die durch die Haushaltssicherung gezwungen wurden, die Höchstsätze von Anliegern zu verlangen, würde sich die finanzielle Belastung der Beitragszahler damit erheblich zu ihren Gunsten verändern. Eine Kommune kann die Förderung nur für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen gemäß 8 KAG beantragen, die nach dem 1.1.2018 begonnen wurden. Als Beginn der Maßnahmen gilt der Beschluss des zuständigen Rates.

Die weiteren Verbesserungen und Neuregelungen für Anlieger auf einen Blick:

  • Einführung einer verpflichtenden, zeitlich vorgelagerten Bürgerbeteiligung der von der Straßenbaumaßnahme betroffenen Grundstückeigentümer. Betroffene Anlieger können so zukünftig im Vorgriff des Beschlusses der Maßnahme Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung und die damit zusammenhängenden Kosten nehmen.
  • Veröffentlichung eines „Bürgerleitfaden Anliegerbeiträge“, der die rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen erläutert,
  • Vereinfachung der Zahlungsmodalitäten durch Einführung eines Rechtsanspruchs auf  Ratenzahlungen, verbunden mit der Verpflichtung, dass der, für Zwecke von Straßenausbaubeiträgen anzusetzende Zinssatz, sich dynamisch am von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszinssatz orientiert.
  • Konkretisierung und Festschreibung einer Härtefallregelung.
  • Prüfung, inwiefern die Kommunen dazu angehalten werden könnten, Maßnahmen, die das KAG betreffen, für die (z.B.) kommenden fünf Jahre in Form einer Prioritätenliste zu veröffentlichen.
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