Die Landesregierung hat mit einem Runderlass den Ermessensspielraum für Schulen bei der Rückstellung von Einschulungen erhöht. Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Matthias Goeken für den Kulturland Kreis Höxter:

„Dieses Thema bewegt sehr viele Eltern auch hier bei uns in im Kulturland Kreis Höxter. Denn nicht jedes Kind ist zum Stichtag seiner Einschulung auch wirklich für die Schule bereit. Hier gilt es, genau hinzusehen und die Fähigkeiten und Bedürfnisse des Kindes genau in den Blick zu nehmen.

Nach geltender Rechtslage können schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Jungen und Mädchen, die in NRW zum 30. September sechs Jahre alt sind, gelten als schulpflichtig. Da das Schuljahr aber schon mehrere Wochen vor dem Stichtag beginnt, sind einige Kinder bei der Einschulung erst fünf.

Die CDU-geführte Landesregierung hat mit dem Erlass nun die Möglichkeiten für Eltern, ihr Kind noch ein Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen, gestärkt. Beispielsweise können sie nun zusätzlich zum schulärztlichen Gutachten andere fachärztliche und fachtherapeutische Stellungnahmen einreichen. Die Schulleitung muss diese in ihre Entscheidung einbeziehen. So können zukünftig auch Faktoren wie eine drohende Überforderung des Kindes in der Schule berücksichtigt werden.“

Die Änderungen treten bereits zum beginnenden Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2018/19 in Kraft.

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