Die Coronakrise stellt eine große Anzahl von Unternehmen in NRW und ganz Deutschland vor existenzielle Schwierigkeiten. Zentrales Problem In Dienstleistung, Handel, Industrie, Handwerk bis hin zum Kleinstunternehmen ist das schlagartige Ausbleiben von Umsätzen und das damit verbundene Fehlen von Liquidität zur Begleichung von laufenden Zahlungsverpflichtungen.

Eine Reihe von Liquiditätshilfen stehen in Land und Bund zur Verfügung, doch erhalten wir Hinweise, dass die Banken personell nicht in der Lage sind, die Vielzahl der Anträge in der gebotenen Schnelligkeit zu prüfen und zuzuteilen. Außerdem schlägt sich jede weitere Kreditverschuldung negativ auf das Rating des Inanspruchnahme den Unternehmens nieder, mit den entsprechenden wirtschaftlichen Langzeitfolgen. Die Liquiditätshilfeprogramme der Förderbanken müssen auf jeden Fall bestehen oder sogar ausgebaut werden. Um den Unternehmen jedoch sehr kurzfristig zu helfen, schlagen wir folgende Maßnahme vor:

Die Anziehung der Sozialbeiträge muss auf Ende April oder sogar Ende Mai verschoben werden. Dieser allmonatliche, große Liquiditätsbetrag muss regulär zum Monatsende überwiesen werden. Eine Verschiebung des Überweisungstermins für die Sozialbeiträge um ein oder zwei Monate würde den Unternehmen erhebliche Liquiditätsspielräume einräumen, und ein personalintensives Antragsverfahren und ohne Belastung des Ratings der Unternehmen.

Unter Bundeskanzler Gerhard Schröder wurde der Zahlungstermin zu Lasten der Wirtschaft von der nachgelagerten Zahlung am 10. des Folgemonats auf den drittletzten Werktag des laufenden Monats vorverlegt.

Wir bitten Sie, im Interesse unzähliger Unternehmen, sich auf Bundesebene für die Verschiebung des Überweisungstermins für die Sozialbeiträge um 40 oder sogar 70 Tage einzusetzen. Eine weitere, schnell wirkende Maßnahme der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie mit Sofortwirkung würde darüberhinaus darin bestehen, dass die Finanzverwaltung ausnahmslos allen Unternehmen, ohne eine Einzelfallprüfung und ohne dass es dafür eines vorherigen Antrags bedarf, eine „Steuerpause“ im Bereich der beiden wesentlichen die laufende Liquidität belastenden Steuern, nämlich der Umsatz- und der Lohnsteuer gewährt, indem sie die für März 2020 fällige Zahllast für Umsatz- und Lohnsteuer bis auf weiteres zinsfrei stundet. Weil diese Zahlungen zur Monatsmitte fällig und regelmäßig per Lastschrift eingezogen werden, müssten dabei die bundesweit 650 Finanzämter für die Erzielung einer maximalen Sofortwirkung alle bereits im laufenden Monat März eingezogenen Beträge für Umsatz- und Lohnsteuer unverzüglich zurückerstatten.

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